Mo. Di. Do.
Mi.
Fr.
Sa.*
08.00 – 16.00 Uhr
08.00 – 12.00 Uhr
14.00 – 18.30 Uhr
08.00 – 12.00 Uhr
10.00 – 12.00 Uhr
* nur in geraden Kalenderwochen
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Gemäß der aktuell gültigen Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Eichenzell können ortsansässige Vereine und Gruppen Anträge für Förderungen bei der Gemeindeverwaltung stellen. Die Anträge sind in schriftlicher Form einzureichen.
Über Ausnahmen von diesen Richtlinien und über sonstige Förderungen, die nicht in der Vereinsförderrichtlinie geregelt sind, beschließt der Gemeindevorstand der Gemeinde Eichenzell.
Die Gemeindeverwaltung leitet die gestellten Förderanträge an die Förderstelle des Landkreises Fulda weiter.
Voraussetzung für die Förderung durch die Gemeinde Eichenzell ist die Vorlage des Bewilligungsbescheides des Landkreises Fulda.
Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Eichenzell
Beihilfeantrag für die Durchführung von Fahrten/Freizeit/Lager/Lehrgang