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vom 25. Februar 1985 (BGBI.I S. 425)
mit allen Änderungen in der Fassung vom 28. Juni 1990 (BGBI.S.1227)
zuletzt geändert am 28. Oktober 1994 (BGBI.I.S.3186/3197)
§1
Halten sich Kinder oder Jugendliche an Orten auf, an denen ihnen eine unmittelbare Gefahr für ihr körperliches, geistiges oder seelisches Wohl droht, so haben die zuständigen Behörden oder Stellen die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Wenn nötig, haben sie die Kinder oder Jugendlichen
In schwierigen Fällen haben die zuständigen Behörden oder Stellen das Jugendamt über den jugendgefährdenden Ort zu unterrichten
§2
§3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
§ 8
§ 9
Das Rauchen in der Öffentlichkeit darf Kindern und Jugendlichen unter sechzehn Jahren nicht gestattet werden
§ 10
Geht von einer öffentlichen Veranstaltung oder einem Gewerbebetrieb eine Gefährdung im Sinne des § 1 Satz 1 aus, die durch Anwendung der §§ 3 bis 8 nicht ausgeschlossen oder wesentlich gemindert werden kann, so kann die zuständige Behörde anordnen, daß der Veranstalter oder Gewerbetreibende Kindern und Jugendlichen die Anwesenheit nicht gestatten darf. Die Anordnung kann Alters- oder Zeitbegrenzungen enthalten, wenn dadurch die Gefährdung ausgeschlossen oder wesentlich gemindert wird
§ 11
Veranstalter und Gewerbetreibende haben die nach den §§ 3 bis 10 für ihre Betriebseinrichtungen und Veranstaltungen gelten Vorschriften sowie die Alterseinstufung von Filmen durch deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekanntzumachen. Zur Bekanntmachung der Alterseinstufung von Filmen und Bildträgern dürfen sie nur die Kennzeichnungen des § 6 Abs. 3 Satz 1 verwenden. Wer einen Film für öffentliche Filmveranstaltungen weitergibt, ist verpflichtet, den Veranstalter auf die Alterseinstufung hinzuweisen. Für Filme und Bildträger , die von der obersten Landesbehörde nach § 6 Abs. 3 Satz 1 gekennzeichnet worden sind, darf bei der Ankündigung und bei der Werbung weder auf jugendgefährdende Inhalte hingewiesen werden noch darf die Ankündigung oder die Werbung in jugendgefährdender Weise erfolgen
§ 12
Andreas Theilig
Jugendbetreuer
Ansprechpartner für Jugendliche, Eltern und Bürger
Regelmäßige Sprechzeiten:
mittwochs von 16.30 – 18.30 Uhr
Büro:
Kulturscheune Eichenzell
Am Hof
36124 Eichenzell
Tel: 0177 / 3158962
E-Mail sendenDominik de Beisac
Jugendamt des Landkreises Fulda
Jugendbildungsreferent
Wörthstraße 15
36037 Fulda
Tel: 0661 / 6006 - 486
E-Mail sendenDie Bewerbungsunterlagen sollen alle formalen Ansprüche erfüllen, die heute zum Standard gehören. Andererseits wollen Sie sich aber auch von der „Masse“ Ihrer Mitbewerber abheben. Ihre persönliche Note soll möglichst im Anschreiben und im Lebenslauf zu erkennen sein.
Ihre Bewerbung sollten auf jeden Fall folgende Unterlagen enthalten:
In den Personalabteilungen der meisten Unternehmen stapeln sich die Bewerbungsunterlagen. Wer soll das alles lesen? Deshalb ist es in Ihrem eigenen Interesse, wenn Ihr Anschreiben nicht länger als eine Seite, maximal 1 1/2 Seiten ist. Mit wenig Übung sollte es Ihnen gelingen, alle wichtigen Argumente, die für Sie sprechen, in komprimierter Form aufzuschreiben.
Was wären wir ohne das Deutsche Institut für Normung und seine berühmten DIN-Vorschriften? Im Falle von Bewerbungen kommt DIN 5008 zum Zuge.
1. Seitenränder:
2,4 cm links, an allen übrigen Rändern 3 cm
2. Datum:
Korrekt sind folgende Varianten:
3. Betreff:
Der Betreff – also worauf sich Ihr Anschreiben bezieht – ist weiterhin wichtig. Aber das Wort selbst soll nicht mehr geschrieben werden.
4. Anlagen:
Schreiben Sie das Wort "Anlagen" oder "Anlage" fett. Führen Sie darunter – ohne Leerzeichen – Ihre Zeugnisse und Bescheinigungen auf und zwar genau in der Reihenfolge, in der Sie die Anlagen in Ihrer Mappe abgeheftet haben.
Und das sollte selbstverständlich sein:
Zur Person:
Bildung:
Beruf:
Besondere Kenntnisse:
Hobbys und außerberufliches Engagement:
Datum, Ort, Unterschrift
Am Ende noch mal alles auf seine Richtigkeit und überprüfen und absenden.
Viel Glück und Erfolg für Ihren beruflichen Weg!
Kinder- und Jugendparlament der Gemeinde Eichenzell in Zusammenarbeit mit der AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen.
Andreas Theilig
Jugendbetreuer
Ansprechpartner für Jugendliche, Eltern und Bürger
Regelmäßige Sprechzeiten:
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Büro:
Kulturscheune Eichenzell
Am Hof
36124 Eichenzell
Tel: 0177 / 3158962
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Jugendamt des Landkreises Fulda
Jugendbildungsreferent
Wörthstraße 15
36037 Fulda
Tel: 0661 / 6006 - 486
E-Mail sendenDer KulturPass ist ein Angebot der Bundesregierung für alle, die 2023 ihren 18. Geburtstag feiern. Sie erhalten ab ihrem 18. Geburtstag ein Budget von 200 Euro, das sie für Eintrittskarten, Bücher, CDs, Platten und vieles andere einsetzen können. So wird Kultur vor Ort noch einfacher erlebbar. Gleichzeitig stärkt das die Nachfrage bei den Anbietenden.
Unsere Ziele:
Junge Menschen für Kultur vor Ort begeistern
Alle, die in Deutschland leben und im Jahr 2023 18 Jahre alt werden, können sich für den KulturPass registrieren. Die Registrierung wird durch das Online-Ausweis-Verfahren überprüft. Dann steht ein Budget in Höhe von 200 Euro zur Verfügung, das für alle Angebote des KulturPass' genutzt werden kann. Das sind beispielsweise Eintrittskarten für Konzerte, Theateraufführungen, Kinobesuche, Museumsbesuche oder Parks, sowie Bücher, Tonträger, Noten oder Musikinstrumente. Das gewünschte Angebot wird über die App reserviert und dann vor Ort abgeholt.
Ab 14. Juni wird die Nutzung des KulturPass' für 18-Jährige möglich sein.
https://www.kulturpass.de/jugendliche
Andreas Theilig
Jugendbetreuer
Ansprechpartner für Jugendliche, Eltern und Bürger
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mittwochs von 16.30 – 18.30 Uhr
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