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Die Eheurkunde ist eine Personenstandsurkunde, die nähere Angaben über das Brautpaar und dessen Eheschließung enthält.
Sie wird aus dem Eheregister, welches im Standesamt des Heiratsorts geführt wird, erstellt.
Eine Eheurkunde kostet 12,00 €, jede weitere Ausfertigung derselben Urkunde kostet 6,00 €.
Urkunden für die gesetzliche Sozialversicherung (Rente, Krankenkasse usw.) sind gebührenfrei.
Die Geburtsurkunde/Ablichtung aus dem Geburtenregister ist eine Personenstandsurkunde zum Beweis des Tags und des Orts der Geburt sowie der Vor- und Familiennamen einer bestimmten Person. Aus der Geburtsurkunde/Ablichtung ergeben sich darüber hinaus das Geschlecht dieser Person und deren Eltern.
Die Geburtsurkunde/Ablichtung wird aus dem Geburtenbuch ausgestellt und ist beim Standesamt des Geburtsortes in Deutschland erhältlich.
Eine Geburtsurkunde kostet 12,00 €, jede weitere Ausfertigung derselben Urkunde kostet 6,00 €.
Urkunden für Rentenangelegenheiten sind gebührenfrei.
Die Sterbeurkunde ist eine Personenstandsurkunde zum Beweis des Tags und des Orts des Todes sowie der Vor- und Familiennamen einer bestimmten Person. Aus der Sterbeurkunde ergibt sich darüber hinaus der Familienstand dieser Person.
Die Sterbeurkunde wird aus dem Sterberegister ausgestellt und ist beim Standesamt des Sterbeortes in Deutschland erhältlich.
Eine Sterbeurkunde kostet 12,00 €, jede weitere Ausfertigung derselben Urkunde kostet 6,00 €.
Urkunden für die gesetzliche Sozialversicherung (Rente, Krankenkasse usw.) sind gebührenfrei).
Sie benötigen eine internationale (mehrsprachige) Urkunde?
Wir stellen Ihnen eine mehrsprachige Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde aus, die Sie im Ausland verwenden können.
Bedenken Sie bitte, dass die internationale Urkunde nur von dem Standesamt ausgestellt werden kann, welches die Beurkundung vorgenommen hat.
Der Versand der Urkunde kann nach vorheriger Absprache und Überweisung auch ins Ausland erfolgen.
Sie haben hier die Möglichkeit Urkunden aus dem Geburts-, Ehe-, Familien- oder Sterberegister online zu beantragen.
Antragsberechtigt ist die Person, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen (Verwandtschaft 1. Grades).
Andere Personen (z.B. Geschwister usw.) können durch diese Person schriftlich bevollmächtigt werden. In allen anderen Fällen muss ein rechtliches Interesse an der Urkundenausstellung nachgewiesen werden.
Die Anforderung kann persönlich, per Brief, per E-Mail oder online erfolgen.
Fordern Sie die Urkunde bei uns an:
Online | |
E-Mail: | daniel.vey@eichenzell.de |
Telefon: | 06659 / 979 - 44 |
per Brief: | Standesamt Eichenzell Schlossgasse 4 36124 Eichenzell |
Soweit Sie eine gebührenpflichtige Urkunde wünschen und diese nicht persönlich entrichten können, überweisen Sie die Gebühren bitte vorab auf eines der u.g.Konten
Sparkasse Fulda
Kto.-Nr. 11 007 401
BLZ: 530 501 80
Verwendungszweck: Urkunde (ihr Name)
IBAN-Nr.: DE 15 5305 0180 0011 0074 01
SWIFT-BIC: HELADEFIFDS
VR Genossenschaftsbank Fulda
Kto.-Nr.: 2 000 55
BLZ: 530 601 80
Verwendungszweck: Urkunde (ihr Name)
IBAN-Nr.: DE 61 5306 0180 0002 0005 55
SWIFT-BIC: GENODE51FUL
Nach Eingang der Gebühren wird die Urkunde umgehend an Sie versandt.