Mo. Di. Do.
Mi.
Fr.
Sa.*
08.00 – 16.00 Uhr
08.00 – 12.00 Uhr
14.00 – 18.30 Uhr
08.00 – 12.00 Uhr
10.00 – 12.00 Uhr
* nur in geraden Kalenderwochen
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Verstirbt eine Person in Eichenzell, so wird der Sterbefall vom Standesamt Eichenzell beurkundet.
Grundlage hierfür ist die Sterbefallbescheinigung, in der neben den Personenangaben auch Informationen zum genauen Ort und Zeitpunkt des Todes enthalten sind.
Bei einem Sterbefall ist sofort ein Arzt zur Vornahme der Leichenschau zu verständigen.
Die Anzeige aller Sterbefälle einschließlich der Totgeburten hat spätestens eine Woche nach dem Ereignis beim Standesamt zu erfolgen.
Sterbefälle in unserem Altenzentrum werden von dieser Verwaltung schriftlich bei dem Standesamt angezeigt.
Bei der Erledigung aller Formalitäten sowie für allgemeine Informationen stehen Ihnen die Bestattungsinstitute gern zur Seite.