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Sterbefall

Verstirbt eine Person in Eichenzell, so wird der Sterbefall vom Standesamt Eichenzell beurkundet.

Grundlage hierfür ist die Sterbefallbescheinigung, in der neben den Personenangaben auch Informationen zum genauen Ort und Zeitpunkt des Todes enthalten sind.

Bei einem Sterbefall ist sofort ein Arzt zur Vornahme der Leichenschau zu verständigen.

Die Anzeige aller Sterbefälle einschließlich der Totgeburten hat spätestens eine Woche nach dem Ereignis beim Standesamt zu erfolgen.

Sterbefälle in unserem Altenzentrum werden von dieser Verwaltung schriftlich bei dem Standesamt angezeigt.

Wir benötigen zur Beurkundung des Sterbefalles folgende Unterlagen:

  • den vom Arzt ausgestellten Leichenschauschein
  • Personenstandsurkunden, die den Familienstand des Verstorbenen und seine Namensführung bzw. die Namensführung des jetzigen bzw. vorverstorbenen Ehepartners belegen z.B.:

bei einer ledigen Person:

  • Geburtsurkunde

bei einer verheirateten Person:

  • Eheurkunde
  • Geburtsurkunde

bei einer verwitweten Person:

  • Eheurkunde mit entsprechendem Vermerk über den Tod des Ehepartners
  • oder Sterbeurkunde bei fehlendem Vermerk
  •  Geburtsurkunde

bei einer geschiedenen Person:

  • Eheurkunde mit entsprechendem Vermerk über die Ehescheidung
  • oder Scheidungsurteil bei fehlendem Vermerk
  • Geburtsurkunde

bei bestimmten Personengruppen z.B. Aussiedler/Spätaussiedler:

  • Registrierschein und Bescheinigungen über Namensänderungen der verstorbenen Person und des jetzigen bzw. vorverstorbenen Ehepartners  

Bei der Erledigung aller Formalitäten sowie für allgemeine Informationen stehen Ihnen die Bestattungsinstitute gern zur Seite.