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08.00 – 16.00 Uhr
08.00 – 12.00 Uhr
14.00 – 18.30 Uhr
08.00 – 12.00 Uhr
10.00 – 12.00 Uhr
* nur in geraden Kalenderwochen
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Für die Beurkundung der Geburt eines Kindes ist das Standesamt zuständig, in dessen Gemeindegebiet das Kind geboren ist, d.h. in Eichenzell werden nur Geburten der Kinder beurkundet, die auch in Eichenzell geboren wurden, unabhängig vom Wohnort der Eltern des Kindes.
Die Geburt ist innerhalb einer Woche beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Grundlage für die Geburtsbeurkundung eines Kindes ist die Geburtsanzeige. Hier wird verbindlich angegeben, wo und wann das Kind geboren wurde. In der Geburtsanzeige werden die für die Beurkundung erforderlichen Angaben über die Eltern des Kindes erfasst. Insbesondere haben die Eltern hier die Gelegenheit, den Namen und die Vornamen ihres Kindes einzutragen.
Handelt es sich um eine Hausgeburt, so wird der medizinische Teil der Geburtsanzeige von der Hebamme ausgefüllt, die bei der Geburt behilflich war. Sollte eine Hebamme nicht mitgewirkt haben, so kann - zum Beispiel bei einer Notgeburt - auch ein gerufener Haus- oder Notarzt die Geburtsanzeige ausstellen.
Entsprechend dem Personenstand der Mutter ist die Vorlage unterschiedlicher Urkunden notwendig:
Soll der Vater direkt bei der Beurkundung der Geburt in die Geburtsurkunde eingetragen werden und ist die Anerkennung nicht vor der Geburt erfolgt, so kommen Sie bitte gemeinsam zum Standesamt. Bringen Sie bitte Ihre Ausweise und Ihre Geburtsurkunden mit.
Für gesetzliche Zwecke, wie Taufe, Kindergeld, Krankenkasse oder Elterngeld werden gebührenfreie Urkunden ausgestellt.
Gebühren entstehen nur, wenn zusätzliche Urkunden bestellt werden.
Dabei kostet die erste Urkunde 12,00 €, jede weitere 6,00 €.