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08.00 – 16.00 Uhr

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Friedhofsverwaltung

Bekanntmachung:

Ablauf von Nutzungsrechten an Grabstätten

Für die nachstehende aufgeführte Grabstätte auf dem alten Friedhof Eichenzell konnten keine Nutzungsberechtigten oder Angehörige ermittelt werden.

Valeska und Klara Schnapka

Johann Georg Lamp

Im Rahmen der öffentlichen Bekanntmachung werden mögliche Nutzungsberechtigte oder Angehörige hiermit aufgefordert, sich bis zum
01. Oktober 2024 bei der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Eichenzell zu melden.

 

Nach Ablauf der Frist wird die Grabstätte abgeräumt und eingeebnet.

Eichenzell, den 15.04.2024

Die Friedhofsverwaltung ist in den Räumen des Standesamtes integriert und berät Sie in allen Friedhofs- und Grabangelegenheiten der Gemeinde Eichenzell.

Die Gemeinde Eichenzell unterhält derzeit 11 Friedhöfe

  • Friedhof Eichenzell (neu), Fasaneriestraße
  • Friedhof Eichenzell (alt), Fasaneriestraße
  • Friedhof Büchenberg, Am Hirtsberg
  • Friedhof Döllbach, Friedhof
  • Friedhof Kerzell, Ziegeler Straße
  • Friedhof Löschenrod, Hauptstraße
  • Friedhof Lütter, Mittelbergweg
  • Friedhof Rönshausen, Melterser Straße
  • Friedhof Rothemann, Friedensstraße
  • Friedhof Welkers, Am Märzrasen
  • Friedhof Zillbach, Am Zillbach

allgemeine Aufgaben der Friedhofsverwaltung

  • Organisation des gesamten Bestattungswesens
  • Berechnen und Erstellen der Friedhofsgebühren
  • Vergabe der Grabstätten
  • Genehmigungen von Umbettungen
  • Genehmigungen von gewerblichen Arbeiten auf den Friedhöfen
  • Grabmalstandsicherheitsprüfung
  • Genehmigungen zur Errichtung von Grabmalen und Einfassungen
  • Kartierung der Friedhofspläne

Standsicherheit von Grabmalen

Grabmäler, Sockel, Einfriedungen usw. müssen jederzeit standsicher sein. Um dies zu gewährleisten wird einmal jährlich (nach der Frostperiode) die so genannte "Druckprobe" durchgeführt. Dabei muss der Grabstein am oberen Ende der Breitseite einen seitlichen Druck von 30 kg aushalten. Die Druckprobe wird unter der Leitung der Friedhofsverwaltung durchgeführt. Die Nutzungsberechtigten, deren Grabsteine der Druckprobe nicht standhalten, werden von der Friedhofsverwaltung hierüber schriftlich unterrichtet. Die Grabsteine werden mit einem Aufkleber gekennzeichnet. Für jegliche Schäden, die durch einen lockeren Grabstein entstehen, haftet der Nutzungsberechtigte, daher fordert die Verwaltung die betroffenen Nutzungsberechtigten auf, den festgestellten Mangel umgehend von einem Fachbetrieb beseitigen zu lassen.

Gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof

Gewerbetriebe wie z.B. Bildhauer, Steinmetze, Kunstschmiede, Gärtner etc. benötigen eine gewerbliche Arbeitserlaubnis damit sie auf dem Friedhof tätig werden können. Diese ist schriftlich bei der Friedhofsverwaltung Eichenzell zu beantragen.

Gebühren:

Berechtigungsausweis gewerbliche Tätigkeiten

5 Jahre

1 Jahr

einmalig

 

60,00 €

30,00 €

10,00 €

Antrag Grabmalaufstellung 20,00 €
Bestattungserlaubnis 15,00 €

Kontakt:

Friedhofsverwaltung Eichenzell
Schlossgasse 4
36124 Eichenzell

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch 14:00 Uhr - 18:30 Uhr

Ansprechpartner/innen:

Daniel Vey

Leiter Standesamt / Friedhofsverwaltung

Telefon: 06659 / 979-144

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