Grabmäler, Sockel, Einfriedungen usw. müssen jederzeit standsicher sein.
Um dies zu gewährleisten wird einmal jährlich (nach der Frostperiode) die so genannte "Druckprobe" durchgeführt. Dabei muss der Grabstein am oberen Ende der Breitseite einen seitlichen Druck von 30 kg aushalten.
Die Druckprobe wird unter der Leitung der Friedhofsverwaltung durchgeführt. Die Nutzungsberechtigten, deren Grabsteine der Druckprobe nicht standhalten, werden von der Friedhofsverwaltung hierüber schriftlich unterrichtet. Die Grabsteine werden mit einem Aufkleber gekennzeichnet.
Für jegliche Schäden, die durch einen lockeren Grabstein entstehen, haftet der Nutzungsberechtigte, daher fordert die Verwaltung die betroffenen Nutzungsberechtigten auf, den festgestellten Mangel umgehend von einem Fachbetrieb beseitigen zu lassen.