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Eheschließungen

Wir freuen uns Sie an einem Ihrer wichtigsten Tage Ihres Lebens in Eichenzell begrüßen zu dürfen. Der Hochzeitstag ist immer ein besonderes und unvergessliches Ereignis.

Sie können sich im historischen Trauzimmer des Eichenzeller Schlösschens oder auch in einem der beiden Hochzeitspavillons von Schloss Fasanerie trauen lassen.


Damit eine Eheschließung stattfinden kann, müssen sich beide Partner persönlich zur Eheschließung unter Vorlage sämtlicher erforderlicher Unterlagen anmelden.

Zuständig für die Anmeldung ist das Standesamt, in dem mindestens einer der Partner einen polizeilich gemeldeten Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) hat.

Sollte dies nicht Eichenzell sein, so kann die Trauung trotzdem hier stattfinden. In diesem Fall wird das zuständige Standesamt nach erfolgter Anmeldung zur Eheschließung die kompletten Unterlagen mit einer Ermächtigung zur Eheschließung dem Standesamt Eichenzell zusenden.

Ist eine/r der Verlobten aus einem wichtigen Grund verhindert, kann er oder sie das schriftliche Einverständnis zur Anmeldung durch den/die andere/n erklären. Hierfür gibt es eine spezielle Vollmacht mit Angaben, die zur Prüfung der Ehevoraussetzungen benötigt werden.

Die Anmeldung zur Eheschließung ist sechs Monate gültig, das bedeutet, dass innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung geheiratet werden kann.

Unterlagen für die Anmeldung zur Eheschließung

Die nachfolgenden Auskünfte beziehen sich ausschließlich auf Verlobte mit deutscher Staatsangehörigkeit.

Bei ausländischer Staatsangehörigkeit sind für die Anmeldung zur Eheschließung umfangreiche und spezielle Dokumente je nach Länderbestimmung erforderlich. Darüber hinaus ist teilweise ein Befreiungsverfahren von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim Oberlandesgericht einzuleiten.

von beiden Partnern:

  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
    (erhältlich beim St.Amt des Geburtsortes; die Geburtsurkunde ist nicht ausreichend)
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde;
  • Personalausweis oder Reisepass

 bei gemeinsamen Kindern:

  • die Geburtsurkunde des Kindes;
  • Vaterschaftsanerkennung;
  • ggf. Sorgerechtserklärung

bei geschiedenen oder verwitweten Partnern zusätzlich:

  • Eheurkunde der letzten Vorehe, erhältlich beim Standesamt der Eheschließung;
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, bzw.
  • Sterbeurkunde des früheren Ehegatten

grundsätzlich gilt ...

alle notwendigen Dokumente müssen vollständig und im Original vorliegen.

Bitte wenden Sie sich wegen weiterer Informationen an uns, falls Ihre persönlichen Verhältnisse nicht unter die oben genannte Fallkonstellationen fallen und bei weiteren Fragen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn für Sie Entscheidungen im Ausland (zum Beispiel Ehescheidung) getroffen wurden.

Beachten Sie bitte, dass eine endgültige Prüfung Ihrer Dokumente erst bei der Anmeldung zur Eheschließung erfolgen kann und dass sich hierbei noch Sachverhalte ergeben können, bei denen die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich wird.

allgemeine Hinweise

Bei den nachstehenden Erläuterungen handelt es sich um generelle Informationen. Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Gerade bei Auslandsbeteiligung(ausländische Staatsangehörigkeit; Ereignisse wie Heirat/Scheidung/Namensänderung/Adoption, die im Ausland erfolgt sind) ist es dringend erforderlich, persönlich Kontakt mit dem Standesamt aufzunehmen!