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Sondernutzungen sind jede Nutzung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, die über den Gemeingebrauch hinausgehen. Möchte man also öffentliche Bereiche anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften nutzen, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.
Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R. befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Mit dieser Erlaubnis sind Auflagen verbunden, die einzuhalten sind.
Typische Beispiele für Sondernutzungen sind etwa Verkaufswagen/Verkaufsstände, Plakatierung, Werbeaufsteller/Werbetafeln, das Aufstellen von Tischen/Stühlen im Gastronomiebereich etc…
Über folgenden Link können Sie das Antrags- und Genehmigungsverfahren bequem online erledigen: