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Verkehrsregelnde Maßnahmen nach § 45 StVO- Antrag und Genehmigung
Parkausweise
Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs
Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO
Es gibt verschiedene Arten von Sondernutzungen. Die Anbringung von Plakaten auf öffentlicher Verkehrsfläche stellt genauso eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar, wie die das Aufstellen von Tischen und Stühlen (Außengastronomie) auf öffentlicher Fläche.
Thomas Gernhardt
Leiter Ordnungsamt
Telefon: 06659 / 979-187
Bianca Goldman
Stellv. Leiterin Ordnungsamt
Telefon: 06659 / 979-184