Unter einem Gewerbe versteht man jede erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer
angelegte selbständige Tätigkeit, ausgenommen Urproduktion, freie Berufe und die bloße Verwaltung eigenen Vermögens.
Der Beginn eines selbstständigen Betriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle im stehenden Gewerbe muss bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Die Gewerbeanzeige wird an die zuständigen Fachbehörden weitergeleitet u. a. Gewerbeprüfdienst, Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht etc. (§14 (8) GewO).
Anzeigepflichtige Personen sind:
- Einzelgewerbetreibende (natürliche Personen)
- Einzelgewerbetreibende in Personengesellschaften (GbR, OHG, KG - jeder vertretungsberechtigte Gesellschafter und Kommanditisten mit Geschäftsführungsbefugnis)
- juristische Personen (Anzeige erfolgt durch gesetzlichen Vertreter)
Für die Gewerbeanmeldung wird benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Handelsregisterauszug oder Gesellschaftervertrag
- im Vertretungsfall Vertretungsvollmacht
Für die Anmeldung eines Gewerbes empfiehlt es sich, vorab Kontakt zu einem zuständigen Sachbearbeiter aufzunehmen, um die weitere Vorgehensweise abzusprechen bzw. einen Termin zu vereinbaren.
Gewerbeanmeldungen sind gebührenpflichtig nach dem Hessischen Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung in der jeweils gültigen Fassung.
Die Gebühr beträgt je Gewerbeanmeldung 28,00 € zzgl. 8,00 € für die auszustellende Empfangsbescheinigung.
Die entsprechenden Formulare zur Gewerbemeldung finden Sie zum Download am unteren Ende dieser Seite.