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Die Gewerbefreiheit, der Zugang zur gewerblichen Tätigkeit für jedermann, ist eines der ältesten bürgerlichen Rechte. Begrenzt wird sie durch das sogenannte Gewerberecht, das besondere Anforderungen an den Gewerbetreibenden stellt.
Grundlage des Gewerberechts ist die Gewerbeordnung, die allgemeine Vorschriften für Gewerbetreibende enthält und von verschiedenen Spezialgesetzen (z.B. Gaststättengesetz, Handwerksordnung) ergänzt wird.
Ein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung ist jede erlaubte, selbständige, auf Gewinn gerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeit. Ausgenommen sind die Urproduktion (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau, Weinbau, Bergbau), freie Berufe (z.B. Ärzte, Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte, Künstler) und die bloße Verwaltung und Nutzung eigenen Vermögens.
Weitere Infos zu den Themen:
Makler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer Wohnimmobilienverwalter(§ 34 c GewO)
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