Mo. Di. Do.
Mi.
Fr.
Sa.*
08.00 – 16.00 Uhr
08.00 – 12.00 Uhr
14.00 – 18.30 Uhr
08.00 – 12.00 Uhr
10.00 – 12.00 Uhr
* nur in geraden Kalenderwochen
Menü
Sie sind Ausländer/-in, wohnen mit Hauptwohnsitz in Eichenzell und möchten die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben?
Dann sind Sie beim Bürgerbüro der Gemeinde Eichenzell an der richtigen Adresse.
Im Folgenden geben wir Ihnen einige grundlegende Informationen über die Einbürgerungsmöglichkeiten.
-Anspruchseinbürgerung gem. § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) für Ausländer mit mind. 8 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt
-Ermessenseinbürgerung gem. § 8 StAG für Ausländer, die noch nicht alle Voraussetzungen des § 10 StAG erfüllen
-Ermessenseinbürgerung gem. § 9 StAG für Ausländer mit deutschem Ehegatten
Ein eigener Einbürgerungsantrag kann mit Vollendung des 16. Lebensjahres gestellt werden. Für minderjährige Kinder kommt eventuell eine Miteinbürgerung zusammen mit dem Eltern bzw. dem sorgeberechtigten Elternteil in Betracht.
Sofern alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt sind, wird die Einbürgerungsurkunde vom Regierungspräsidium Kassel ausgestellt.
Für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit kann die bisherige Staatsangehörigkeit generell beibehalten werden.
Die Einbürgerungsgebühr beträgt 255,-- Euro, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51,-- Euro.
Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
-Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, Unions- oder Schweizerbürger
-mindestens fünf Jahre Inlandsaufenthalt
-Unterhaltsfähigkeit
-ausreichende Deutschkenntnisse
-staatsbürgerliches Grundwissen
-nicht bestraft Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes
-keine Anhaltspunkte für eine extremistrische oder terroristische Betätigung
Für besondere Fallkonstellationen gibt es besondere Einbürgerungsgrundlagen, über die die Einbürgerungsbehörden und die unteren Verwaltungsbehörden beraten.
§§ 8, ff.Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)