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Ab 27. März 2023 werden im Landkreis Fulda alle Bio-Tonnen bei jeder Leerung mit einem automatischen Erkennungssystem auf Fremdstoffe überprüft, um die notwendige Qualität der Bioabfälle und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen zu können.
Erste Informationen zur Einführung der Bioabfallkontrollen wurden bereits mit dem Abfallkalender 2023 an alle Haushalte verteilt.
Am 27. März 2023 startete offiziell die Einführung des Detektionssystems mit einer sechswöchigen Informationsphase.
Werden andere Abfälle als Bioabfälle in der Tonne erkannt, kennzeichnen die Müllwerker falsch befüllte Bio-Tonnen mit der "Gelben Karte“.
Achten Sie in diesem Fall bitte ganz besonders darauf, künftig ausschließlich Bioabfälle in die Bio-Tonne zu geben. Die "Gelbe Karte" weist darauf hin, dass die Tonne falsch befüllt wurde und so künftig nicht mehr geleert wird. Betroffene Haushalte haben dadurch noch die Möglichkeit, gezielt Maßnahmen zur Verbesserung der Bioabfallsammlung für zukünftige Leerungen umzusetzen.
Ab 8. Mai 2023 werden falsch befüllte Bio-Tonnen, in denen das Detektionssystem Fremdstoffe festgestellt hat, mit der "Roten Karte" gekennzeichnet und nicht mehr geleert.
Es besteht dann die Möglichkeit ihre Bioabfälle zu sortieren und bei der nächsten regulären Bioabfallsammlung wieder bereitzustellen.
Ist eine Sortierung nicht mehr möglich kann die Bio-Tonne alternativ im Rahmen der Restmüllabfuhr als „Sonderleerung“ bereitgestellt werden. Hierfür muss eine spezielle gebührenpflichtige Banderole bei der örtlich zuständigen Gemeindeverwaltung erworben werden.
Die Banderole ist an der Griffleiste der Bio-Tonne anzubringen. Die Tonne darf dann bei der nächsten Restmüllabfuhr bereitgestellt werden und wird als Restabfall geleert. Die Gebühr für die Banderolen beträgt für eine 120 Liter Bio-Tonne 20 Euro und für eine 240 Liter Bio-Tonne 25 Euro.
Mögliche Ursachen für die Gelbe Karte
a) Vorsätzliche Fehlbefüllung
b) Versehentliche Fehlbefüllung
z.B.
- Sparschäler, der versehentlich mit den Abfällen entsorgt wurde
- beim Zusammenrechen der Gartenabfälle ist ein Fremdstoff (Plastik, Kronkorken) mit in dieTonne gelangt
c) - es wurde etwas eigenständig an der Tonne angebracht oder repariert aus einem Material, das als Störstoff erkannt wird
Gewichtsbeschränkung der Abfallbehälter beachten!
Ursache für nicht geleerte Bio-Tonnen kann auch die Überschreitung des zulässigen
Behälterhöchstgewichtes sein.
Folgende Höchstgewichte sind zu beachten:
- 120 l Gefäße: Füllgewicht 48 Kg, Gesamtgewicht 60 kg
- 240 l Gefäße: Füllgewicht 96 kg, Gesamtgewicht 110 kg
Das zulässige Gesamtgewicht der Tonne ist oben auf der Deckelauflage der Tonne eingestanzt.
Enormes Sicherheitsrisiko
Stark überfüllte und verdichtete Bio-, Altpapier- oder Restmüll-Tonnen können aus Sicherheitsgründen nicht geleert werden. In den vergangenen Tagen mussten aus diesem Grund bereits einige Tonnen stehengelassen werden.
Bei der Müllabfuhr muss ein Müllwerker täglich viele hundert Mülltonnen an das Müllfahrzeug bewegen und dort an die Hubvorrichtung hängen. Aus Gründen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit gibt es europäische Vorgaben, die das Gewicht der Mülltonnen begrenzen.
Danach darf eine 120-Liter-Mülltonne bei der Leerung höchstens 60 Kilogramm und eine 240-Liter-Mülltonne höchstens 110 Kilogramm wiegen, um die Arbeitsbelastung der Müllwerker zu begrenzen und eine gefahrlose Leerung sicherzustellen.
Die meisten zur Leerung bereitgestellten Mülltonnen halten die vorgegebenen Höchstgewichte ein. Allerdings gibt es auch Tonnen, die diese Grenzen teils bei Weitem übersteigen. Hier wurde der Inhalt beispielsweise stark verdichtet oder aber Bauschutt, Erde oder ähnliche
Bauabfälle eingefüllt, sodass die Tonnen teilweise kaum mehr zu bewegen sind. Beim Hochheben der zu schweren Tonnen am Fahrzeug
kann die vordere Griffleiste, mit der die Tonne in die Hebeeinrichtung eingehängt wird, abreißen. Die herabstürzende Tonne kann zu
erheblichen Verletzungen bei den am Fahrzeug stehenden Müllwerkern oder bei Passanten führen.
Um dies zu verhindern, erkennen die Müllfahrzeuge zu schwere Tonnen und blockieren den Entleerungsvorgang. Zu schwere Tonnen können und dürfen nicht geleert werden. Das gilt für Bio-, Altpapier- und Restmüll-Tonnen.
Gleiches gilt auch für überquellende Müllgefäße. Die über die Gefäßwände herausragenden Gegenstände fallen bei der Leerung nicht ins Müllfahrzeug, sondern daneben. Sie verursachen so nicht nur Verschmutzungen auf den Verkehrsflächen,sondern stellen auch eine erhebliche Gefahr für Personen dar und werden deshalb nicht geleert.