Mo. Di. Do.
Mi.
Fr.
Sa.*
08.00 – 16.00 Uhr
08.00 – 12.00 Uhr
14.00 – 18.30 Uhr
08.00 – 12.00 Uhr
10.00 – 12.00 Uhr
* nur in geraden Kalenderwochen
Menü
24. Juni 2024 bis 7. August 2024
Bürgerbeteiligung zur Umgestaltung des Schlossparks Eichenzell“
Eichenzell: Es tut sich was in Eichenzell! Die Umgestaltung des Schlossparks soll nach Jahren des Stillstands und zum Teil emotional geführter Debatten vorangetrieben werden. Eine Bürgerbeteiligungsveranstaltung sollte dabei Ziele, Anregungen und Wünsche für die finale Planung des Schlossparks identifizieren.
Trotz des subtropischen Wetters fanden sich am vergangenen Samstag, den 08.07.2023, mehr als 45 Bürger der Gemeinde Eichenzell im Kultursaal des Eichenzeller Schlösschens ein, um über die Zukunft Ihres Schlossparks mitzuentscheiden. Die Veranstaltung war im Vorfeld breit beworben worden; umso größer war die Freude über die rege Teilnahme der Anwesenden. „Wir machen uns seit einigen Jahren Gedanken um die Gestaltung des Schlossparkes, da es der zentrale Platz der Gemeinde Eichenzell ist“, so Bürgermeister Rothmund in seiner Einleitung. Es sei daher wichtig, so Rothmund, die Meinung der Bürgerinnen und Bürger abzufragen. Unter der Moderation von Birgit Beutel und Ihrem in Fulda ansässigen Unternehmensberatungsbüro konnten die Bürgerinnen und Bürger, zum Teil interaktiv, zum Teil in Kleingruppen, Vorlagen für die weitere Planung entwerfen.
Das Ergebnis, das auch unter Zuhilfenahme eines vom Jugendparlament der Gemeinde Eichenzell gestalteten Fragebogens gefunden wurde, kann sich sehen lassen. Das historische Kriegermahnmal soll einen würdigen Platz auf dem alten Friedhof in Eichenzell bekommen. Für den Schlosspark gefordert wird, dass Sitzgelegenheiten und sanitäre Anlagen geschaffen werden und eine ansprechende Gestaltung Ziel sein sollte. Die Infrastruktur für die vielen Feste, allem voran das Weckfresserfest soll verbessert werden. Zudem sollen Spielgeräte für Jung und Alt die historische Fläche zukünftig ergänzen. Besonderen Wert legten die Teilnehmenden auch auf eine vollständige Barrierefreiheit der Flächen.
Bürgermeister Rothmund zeigte sich am Ende der Veranstaltung zufrieden: „Die Ergebnisse sind eindeutig. Damit können wir die weitere Planung zur Umgestaltung endlich vorantreiben.“
Die Ergebnisse des Beteiligungsformats sowie ein Informationsfilm über das historische Eichenzell werden auf der Internetseite der Gemeinde Eichenzell eingestellt.
Die Ergebnisse des Fragebogens finden Sie hier: Abfrage der Ergebnisse
Unter dem folgenden Link können Sie den erstellten Videobeitrag zur Veranstaltung abrufen:
https://drive.google.com/file/d/14zCtTbu2GLmbLbtVE5GtYWpAIhXFVa26/view?usp=sharing
Hier finden Sie das sehr gelungene Video zum historischen Eichenzell.
https://drive.google.com/file/d/1yIq7kpneGK1d9EYb0PBtO9Oar8JgWRHr/view?usp=sharing
Bauleitplanung der Gemeinde Eichenzell
Flächennutzungsplanänderung Nr. 9, Gemeinde Eichenzell, Gemarkung Löschenrod „“Östlicher Ortsrand“
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
Die Gemeinde Eichenzell hat in Ihrer Sitzung am 02.05.2024 beschlossen, die Flächennutzungsplanänderung Nr. 9, Gemeinde Eichenzell, Ortsteil Löschenrod „Östlicher Ortsrand“ gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie gemäß § 3 Abs. 1 BauGB nach den Vorgaben des Baugesetzbuches öffentlich auszulegen.
Planungsziel:
Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB kann mit der Aufstellung, Änderung oder Ergänzung eines Bebauungsplans gleichzeitig auch der Flächennutzungsplan aufgestellt, geändert oder ergänzt werden. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eichenzell hat in Ihrer Sitzung am 02.05.2024 beschlossen, einen Bebauungsplan Nr. 19, OT Löschenrod „Östlicher Ortsrand“ aufzustellen. Dieser Entwurf entspricht in einem Teilbereich nicht den Vorgaben des Flächennutzungsplans. Der Flächennutzungsplan soll daher in einem Teilbereich des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 19, OT Löschenrod im Parallelverfahren geändert werden.
Für einen Teil des Geltungsbereichs stellt der Flächennutzungsplan derzeit eine Gewerbefläche bzw. landwirtschaftliche Fläche dar. Zukünftig soll hier eine Mischgebietsfläche dargestellt werden.
Plangebiet:
Das Plangebiet liegt am nordöstlichen Ortsrand des Ortes Löschenrod. Der Geltungsbereich umfasst die folgenden Flurstücke:
Gemarkung Löschenrod, Flur 2, Flst. 301, 302/1, 302/2, 303/1 (tlw.), 303/2, 303/11 (tlw.), 303/12 sowie 303/7.
Der Geltungsbereich umfasst insgesamt eine Fläche von ca 3.500 m². Der Geltungsbereich ist aus nachstehender Abbildung ersichtlich:
Einsichtnahme:
Der Entwurf der 9. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Eichenzell, Gemarkung Löschenrod „Östlicher Ortsrand“ liegt einschließlich der Begründung sowie den nachstehend aufgeführten umweltrelevanten Stellungnahmen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom
24. Juni 2024 bis einschl. 26. Juli 2024
im Treppenhaus der Gemeindeverwaltung Eichenzell, Bauverwaltung, Schlossgasse 7 A, 36124 Eichenzell, während der nachfolgend genannten Dienststunden öffentlich aus:
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
Montag, Dienstag und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Mittwoch von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr.
Bei Bedarf ist mit Terminvereinbarung eine Einsichtnahme auch außerhalb der Sprechzeiten möglich. Terminvereinbarung unter Tel.-Nr. 06659/979-64.
Während der Beteiligungsfrist hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die anstehende Planung, insbesondere ihre Ziele, Zwecke und Auswirkungen zu informieren, die Planung mit dem zuständigen Mitarbeiter zu erörtern und sich dazu mündlich oder schriftlich zu äußern; wünscht ein Bürger die Protokollierung seiner Äußerung, so kann dies geschehen. Auch interessierte Kinder oder Jugendliche sind aufgefordert, sich zu den Planungen zu äußern.
Im betreffenden Zeitraum können von jedermann Stellungnahmen auch per E-Mail bei der Gemeinde Eichenzell (bauleitplanung@eichenzell.de) unter Angabe des Betreffs „FPlan Nr. 9, Löschenrod“, vorgebracht werden.
Umweltrelevante Informationen:
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind die folgenden umweltbezogenen Informationen:
(1) Umweltbericht zum Vorentwurf des Bebauungsplanentwurfs Nr. 19, OT Löschenrod „Östlicher Ortsrand“
(2) Landschaftsplan der Gemeinde Eichenzell von 2015
(3) Flächennutzungsplan der Gemeinde Eichenzell
Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Eichenzell deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 6 BauGB).
Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Amtliche Bekanntmachung Nr. 2024/25
Bauleitplanung der Gemeinde Eichenzell
Bebauungsplan Nr. 19, Ortsteil Löschenrod „“Östlicher Ortsrand“
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
Die Gemeinde Eichenzell hat in Ihrer Sitzung am 02.05.2024 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 19, Löschenrod „Östlicher Ortsrand“ gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie gemäß § 3 Abs. 1 BauGB nach den Vorgaben des Baugesetzbuches öffentlich auszulegen.
Planungsziel:
Für den gesamten Geltungsbereich gibt es bisher zwei rechtskräftige Bebauungspläne. Deren Festsetzungen entsprechen in Teilen nicht mehr dem baulichen Standard und bilden in Teilen die bauliche Realität vor Ort nicht mehr ab. Für einen Teilbereich besteht kein Bebauungsplan. Mit dem Bebauungsplan Nr. 19 beabsichtigt die Gemeinde Eichenzell die städtebauliche Situation in diesem Teil des Ortes Löschenrod zu modernisieren und die bauliche Entwicklung in diesem Bereich in Teilen neu zu ordnen. Das Plangebiet weist im zentralen Bereich eine mittlere Bebauungsdichte mit einem Anteil an unbebauten Grundstücken und einem Anteil privater Gärten auf. In diesem Bereich soll eine Nachverdichtung ermöglicht werden. Im nördlichen und südlichen Bereich nimmt die Bebauungsdichte zu. Hier überwiegt die gewerbliche Nutzung, wobei für den nördlichen Bereich ein Strukturwandel hin zu Wohnen, Dienstleistung und Büronutzung erkennbar ist. Neben der Wohnnutzung ist ein weiteres Ziel der Planung, die Ansiedlung von gewerblichen Nutzungen auf einzelnen Grundstücken gemäß § 6 BauGB zu ermöglichen, die den bestehenden Charakter des Gebietes nicht beeinträchtigen, aber ein Nebeneinander von Wohnen und nicht wesentlich störendem Gewerbe ermöglichen. Eine dauerhafte Beeinträchtigung soll vermieden werden. Der städtebauliche Schwerpunkt soll auf einer Durchmischung von Wohnen und nicht wesentlich störendem Gewerbe liegen. Nicht zuletzt ist es städtebauliches Ziel, die Ansiedlung von Nutzungen zu verhindern, die städtebaulich nicht erwünscht sind und bestehende Nutzungen städtebaulich zu sichern. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan hat sich in der Vergangenheit als wenig geeignetes Werkzeug der städtebaulichen Planung erwiesen. Um zukünftig Abweichungen/Befreiungen flexibler zu handhaben, soll der Vorhabenbezogene Bebauungsplan in den neuen Bebauungsplan integriert werden. Die wesentlichen Festsetzungen zur Bebaubarkeit werden übernommen. Unter Berücksichtigung der vorhandenen, Bebauung, die sich durch ein Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe auszeichnet, sowie unter Beachtung der künftigen Gebietsentwicklung wird das Plangebiet als Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO festgesetzt und somit die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung der nach § 6 BauNVO allgemein zulässigen Nutzungen ermöglicht. Nutzungen gemäß § 6 Abs. 2 Satz 5,6,7 und 8 werden teilweise ausgeschlossen. Für den südlichen Bereich wird aufgrund der gewerblichen Struktur ein Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO festgesetzt. Nutzung gemäß § 8 Abs. 2 BauGB werden teilweise ausgeschlossen.
Plangebiet:
Das Plangebiet liegt am nordöstlichen Ortsrand des Ortes Löschenrod. Der Geltungsbereich beinhaltet die Grundstücke Gemarkung Löschenrod
Flur 2:
Flur 4:
Der Geltungsbereich umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 60.000 m² und umfasst Flächen östlich der Frankfurter Straße. Der östliche Geltungsbereich wird durch den Siedlungsrand begrenzt.
Einsichtnahme:
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 19, OT Löschenrod „Östlicher Ortsrand“ liegt einschließlich der Begründung mit Umweltbericht sowie den nachstehend aufgeführten umweltrelevanten Stellungnahmen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom
24. Juni 2024 bis einschl. 26. Juli 2024
im Treppenhaus der Gemeindeverwaltung Eichenzell, Bauverwaltung, Schlossgasse 7 A, 36124 Eichenzell, während der nachfolgend genannten Dienststunden öffentlich aus:
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
Montag, Dienstag und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Mittwoch von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr.
Bei Bedarf ist mit Terminvereinbarung eine Einsichtnahme auch außerhalb der Sprechzeiten möglich. Terminvereinbarung unter Tel.-Nr. 06659/979-64.
Während der Beteiligungsfrist hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die anstehende Planung, insbesondere ihre Ziele, Zwecke und Auswirkungen zu informieren, die Planung mit dem zuständigen Mitarbeiter zu erörtern und sich dazu mündlich oder schriftlich zu äußern; wünscht ein Bürger die Protokollierung seiner Äußerung, so kann dies geschehen. Auch interessierte Kinder oder Jugendliche sind aufgefordert, sich zu den Planungen zu äußern.
Im betreffenden Zeitraum können von jedermann Stellungnahmen auch per E-Mail bei der Gemeinde Eichenzell (bauleitplanung@eichenzell.de) unter Angabe des Betreffs „BPlan Nr. 19, Löschenrod“, vorgebracht werden.
Umweltrelevante Informationen:
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind die folgenden umweltbezogenen Informationen:
Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Eichenzell deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 6 BauGB).
Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Planzeichnung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 19, Ortsteil Löschenrod "Östlicher Ortsrand"
Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 19, Ortsteil Löschenrod "Östlicher Ortsrand"
Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 19, Ortsteil Löschenrod "Östlicher Ortsrand"
Amtliche Bekanntmachung Nr. 2024/25
Bebauungsplan Nr. 11 Gemarkung Löschenrod „Im Oberfeld – II Ba – 1. Änderung“
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eichenzell hat am 15.02.2024 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11, OT Löschenrod „Im Oberfeld – II. BA – 1. Änderung“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) gefasst.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt am südlichen Siedlungsrand des Ortes Löschenrod, beiderseits der Straße „Im Oberfeld“ sowie östlich der L 3430.
Der Geltungsbereich beinhaltet die Grundstücke Gemarkung Löschenrod
Flur 4:
Der Geltungsbereich umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 37.600 m².
Planungsziel:
Für den gesamten Geltungsbereich gibt es einen rechtskräftigen Bebauungsplan. Dessen Festsetzungen sollen in weiten Teilen übernommen werden. Zusätzlich soll in einem Teil des Bebauungsplans die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen möglich sein. In einem anderen Bereich soll die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen ausgeschlossen werden, sofern sie nicht Bestandteil einer betrieblichen Struktur ist.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 11 beabsichtigt die Gemeinde Eichenzell, hochwertige potentielle Gewerbeflächen langfristig zu sichern und die bauliche Entwicklung in diesem Bereich neu zu ordnen. Das Plangebiet weist im überwiegende Teil eine hohe Bebauungsdichte mit einem Anteil an unbebauten Grundstücken auf.
Neben den Festsetzungen zur Nutzung solarer Energie ist ein weiteres Ziel der Planung, die Ansiedlung von Gewerbebetrieben auf einzelnen Grundstücken gemäß § 8 BauGB zu sichern. Der städtebauliche Schwerpunkt soll auf einer gewerblichen Nutzung liegen. Nicht zuletzt ist es städtebauliches Ziel, die Ansiedlung von Nutzungen zu verhindern, die städtebaulich nicht erwünscht sind.
Unter Berücksichtigung der vorhandenen, überwiegenden gewerblichen Bebauung sowie unter Beachtung der künftigen Gebietsentwicklung wird das Plangebiet als Gewerbegebiet gemäß § 8 BauGB festgesetzt und somit die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung der nach § 8 BauNVO allgemein zulässigen Nutzungen ermöglicht. Nutzungen gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 sowie Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen.
Beteiligung:
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 11, Gemarkung Löschenrod „Im Oberfeld – II. BA – erste Änderung“, findet in der Zeit vom
24. Juni 2024 bis einschließlich 26. Juli 2024
statt. Während dieser Zeit kann der Inhalt dieser Bekanntmachung, die Vorentwürfe der Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes sowie die Begründung, in der Gemeindeverwaltung Eichenzell (Bauverwaltung, Zimmer B 12), Schlossgasse 7 A, 36124 Eichenzell zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
Montag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und
Mittwoch von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr,
sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag oder arbeitsfreier Tag fällt. Bei Bedarf ist mit Terminvereinbarung eine Einsichtnahme auch außerhalb der Sprechzeiten möglich. Terminvereinbarung unter Tel.-Nr. 06659/979-64
Während der Beteiligungsfrist hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die anstehende Planung, insbesondere ihre Ziele, Zwecke und Auswirkungen zu informieren, die Planung mit dem zuständigen Mitarbeiter zu erörtern und sich dazu mündlich oder schriftlich zu äußern; wünscht ein Bürger die Protokollierung seiner Äußerung, so kann dies geschehen.
Im betreffenden Zeitraum können von jedermann Stellungnahmen auch per E-Mail bei der Gemeinde Eichenzell (bauleitplanung@eichenzell.de) unter Angabe des Betreffs „BBP Nr. 11, Löschenrod“, vorgebracht werden.
Umweltrelevante Informationen:
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind die folgenden umweltbezogenen Informationen:
Einsichtnahme im Internet:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie des Bebauungsplanentwurfs einschl. der Begründung und Umweltbericht, können auch auf der Internetseite der Gemeinde Eichenzell unter: https://www.eichenzell.de Kategorie „Bauen und Wohnen“, Unterpunkt „Bauplanung“ „Veröffentlichungen Bebauungspläne“ eingesehen und heruntergeladen werden. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter: https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan/gemeinden-von-a-bis-z.
Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Eichenzell deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 6 BauGB).
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Einleitung eines formellen Wegeeinzugsverfahrens sowie Beteiligung der Öffentlichkeit zu einem Teilstück der gemeindlichen Wegeparzelle Gemarkung Rothemann, Flur 24, Flurstück 38/1 mit einer Größe von 230,00 m²
Wegeeinziehung gemäß § 6 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eichenzell hat in Ihrer Sitzung am 02.05.2024 die Durchführung eines förmlichen Wegeeinzugsverfahrens gemäß § 6 hessisches Straßengesetz (HStrG) beschlossen.
Das Wegeeinzugsverfahren umfasst das Flurstück Gemarkung Rothemann, Flur 24, Flurstück 38/1, mit einer Größe von 230,00 m². Die genaue Lage ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Sachdarstellung:
Bei der ca. 230,00 m² großen Fläche handelt es sich um einen Teil eines ehemaligen, landwirtschaftlich genutzten Wirtschaftsweges. Eine Bedeutung für den landwirtschaftlichen Verkehr hat der Wirtschaftsweg heute nicht mehr. Da diese Fläche die Bedeutung für den öffentlichen Verkehr verloren hat, beabsichtigt die Gemeinde Eichenzell, einem Teil dieser Fläche die Eigenschaft einer öffentlichen Verkehrsfläche gemäß § 2 des hessischen Straßengesetzes (HStrG) zu entziehen.
Bekanntmachung:
Die Absicht der Einziehung der o.g. Wegeparzelle Gemarkung Rothemann, Flur 24, Flurstück 38/1 wird hiermit gemäß § 6 Abs. 2 des hessischen Straßengesetzes (HRstG) mindestens drei Monate vor Inkraft-Treten der Wegeeinziehung öffentlich bekannt gemacht. Die Wegeeinziehung soll zum 31.10.2024 In Kraft treten.
Einsichtnahme:
Gemäß § 6 Abs. 3 des hessischen Straßengesetzes ist Gelegenheit zur Einsichtnahme zu geben. Die Verfahrensunterlagen mit der Darstellung der einzuziehenden Verkehrsfläche liegen in der Zeit vom
02.06.2024 bis 31.10.2024
In der Gemeindeverwaltung Eichenzell (Bauverwaltung), Schlossgasse 7 A, 36124 Eichenzell zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
Montag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und
Mittwoch von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr,
sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag oder arbeitsfreier Tag fällt. Bei Bedarf ist mit Terminvereinbarung eine Einsichtnahme auch außerhalb der Sprechzeiten möglich. Terminvereinbarung unter Tel.-Nr. 06659/979-64.
Während der Beteiligungsfrist hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über das Wegeeinzugsverfahren zu informieren, die Planung mit dem zuständigen Mitarbeiter zu erörtern und sich dazu mündlich oder schriftlich zu äußern; wünscht ein Bürger die Protokollierung seiner Äußerung, so kann dies geschehen.
Im betreffenden Zeitraum können von jedermann Stellungnahmen auch E-Mail bei der Gemeinde Eichenzell (bauleitplanung@eichenzell.de) unter Angabe des Betreffs „Wegeeinziehung Rothemann“, oder auf dem Postweg vorgebracht werden.
Planzeichnung über die beabsichtigte Wegeeinziehung
2024: B-Plan Nr. 31, Ortsteil Eichenzell "Ortskern" - Ergänzendes Verfahren
2023: VOB-Plan Nr. 33, Gemarkung Eichenzell "Solarpark Eichenzell"
2023: B-Plan Nr. 31, Ortsteil Eichenzell "Ortskern"
2022: VOB-Plan Nr. 28, Ortsteil Eichenzell "Fuldaer Straße/Im Streich"
2020: VOB-Plan Nr. 30, Ortsteil Eichenzell, "Wohnquartier Turmstraße / Wilhelmstraße"
2015: Bebauungsplan Nr. 16, Ortsteil Eichenzell, "Rhönhof" - zweite Änderung
2014: Bebauungsplan Nr.27, Ortsteil Eichenzell "Discounter Aldi Süd"
2012: Klarstellungssatzung, Ortsteil Eichenzell "Generationenhaus"
2011: VOB-Plan Nr.24, Gemarkung Eichenzell "Am Höhleberg"
2010: Bebauungsplan Nr. 12, Ortsteil Eichenzell, "Nordwestliches Steinfeld"
2009: Bebauungsplan Nr.22, Ortsteil Eichenzell "Bereich Bibrastraße, Am Wingenroth, Berlepschstraße"
2008: Bebauungsplan Nr. 19, Ortsteil Eichenzell "Lindenstraße / Eichenweg"
2008: Bebauungsplan Nr.17, Ortsteil Eichenzell "Zwischen Ritterweg und Wallweg/Steinweg"
2007: Bebauungsplan Nr. 21, Ortsteil Eichenzell "Bereich Dalbergstraße, Akazienweg, Buttlarstraße"
2007: Bebauungsplan Nr. 8, Ortsteil Eichenzell, "Im Steinfeld" - zweite Änderung
2006: VOB-Plan Nr. 23, Ortsteil Eichenzell "Generationenhaus"
2006: Bebauungsplan Nr.18, Ortsteil Eichenzell "Gartenstraße / Birkenweg"
2004: Bebauungsplan Nr.20, Ortsteil Eichenzell "Am Hartstück"
2003: Gestaltungssatzung, Ortsteil Eichenzell "Am alten Sportplatz"
2003: Bebauungsplan Nr.16, Ortsteil Eichenzell "Rhönhof"
2002: Gestaltungssatzung, Ortsteil Eichenzell "Am Mauerleger"
2002: Bebauungsplan Nr.15, Ortsteil Eichenzell "Am Mühlacker I. Bauabschnitt"
2001: Bebauungsplan Nr.14, Ortsteil Eichenzell "Am Mauerleger"
1997: Bebauungsplan Nr.8, Ortsteil Eichenzell "Im Steinfeld" - erste Änderung
1996: Bebauungsplan Nr.8, Ortsteil Eichenzell "Im Steinfeld"
1996: Bebauungsplan Nr.2, Ortsteil Eichenzell "In der Mühlbach" - erste Änderung
1987: Bebauungsplan Nr.7, Ortsteil Eichenzell "Im Streich"
1986: Bebauungsplan Nr.6, Ortsteil Eichenzell "Löschenröder Straße"
1971: Bebauungsplan, Ortsteil Eichenzell "In der Mühlbach"
1970: Bebauungsplan Nr.4, Ortsteil Eichenzell "Industriegebiet Ackerfeld"
2023: Bebauungsplan Nr. 9, Ortsteil Büchenberg, "Am Hattenhofer Weg"
2022: Bebauungsplan Nr. 11, Ortsteil Büchenberg "Östlicher Ortsausgang der Döllbachstraße"
2022_Klarstellungssatzung, Ortsteil Büchenberg, "Östlicher Steinbügel"
2021_Bebauungsplan Nr.12, Ortsteil Büchenberg, "Am Lohberg"
2017: Einbeziehungssatzung, Ortsteil Büchenberg, "Am Hattenhofer Weg"
2007: Bebauungsplan Nr. 10, Ortsteil Büchenberg, "Am Fuldaer Weg"
2005: Bebauungsplan Nr.3, Ortsteil Büchenberg, "Auf'm Almustheil/Am Heckrasen" - zweite Änderung
2005: Gestaltungssatzung, Ortsteil Büchenberg, "Auf'm Almustheil/Am Heckrasen"
2004: Bebauungsplan Nr.6, Ortsteil Büchenberg, "Dorfwiesen" - erste Änderung
2000: Bebauungsplan Nr.8, Ortsteil Büchenberg, "Treigarten"
1997: Bebauungsplan Nr.7, Ortsteil Büchenberg, "Am Streitacker"
2022: Flächennutzungsplanänderung Nr. 3, Gemeinde Eichenzell "Ruheforst Eichenzell bei Fulda"
2022: Bebauungsplan Nr. 12, Ortsteil Kerzell "Ruheforst Eichenzell bei Fulda"
2022: Bebauungsplan Nr.11, Ortsteil Kerzell, "Hanauer Straße"
2021: Außenbereichssatzung, Gemarkung Kerzell, "Sulzhof 2 und 3"
2019: Klarstellungssatzung, Ortsteil Kerzell, "Nördlich ehemalige B40 / Ecke Mühlgraben"
2015: Bebauungsplan Nr.10, Ortsteil Kerzell, "Am Kaiserweg"
2013: Bebauungsplan Nr.5, Ortsteil Kerzell, "Am Hollersacker" - erste Änderung
2012: BebauungsplanNr. 9, Ortsteil Kerzell, "Lärmschutzwall A 66"
2006: Bebauungsplan Nr.6, Gemarkung Kerzell, "Am Eichenzeller Weg"
2005: Bebauungsplan Nr.7, Ortsteil Kerzell, "Zwischen Marienstraße und Fatimastraße"
2003: Bebauungsplan Nr.5, Ortsteil Kerzell, "Am Hollersacker"
1997: Gestaltungssatzung, Ortsteil Kerzell, "Die Schlagwiesen"
1994: Bebauungsplan Nr.3, Ortsteil Kerzell, "Die Schlagwiesen"
1968: Bebauungsplan Nr.1, Ortsteil Kerzell, "Hinter den Gärten / Vierseller"
2022: Bebauungsplan Nr. 13, Ortsteil Löschenrod, "Lange Äcker" - erste Änderung
2021: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 18, Ortsteil Löschenrod, "Nordöstlich Brückenauer Straße"
2021: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 17, Ortsteil Löschenrod, "Östlich Frankfurter Straße"
2020: Bebauungsplan Nr. 16, Ortsteil Löschenrod, zwischen "Mainstraße und Hauptstraße"
2018: Bebauungsplan Nr.15, Ortsteil Löschenrod, "Im Oberfeld - III Bauabschnitt"
2018: Bebauungsplan Nr.13, Ortsteil Löschenrod "Lange Äcker"
2007: Bebauungsplan Nr.12, Ortsteil Löschenrod "Nordwestlicher Brückenrain, II. Bauabschnitt"
2007: Bebauungsplan Nr. 3, Ortsteil Löschenrof "Am Grabenacker" - erste Änderung
2006: Bebauungsplan Nr.8, Ortsteil Löschenrod "Nordöstlich der Rheinstraße" - erste Änderung
2006: Bebauungsplan Nr. 4, Ortsteil Löschenrod "Am Brückenrain - zweite Änderung"
2003: Bebauungsplan Nr. 11, Ortsteil Löschenrod "Im Oberfeld II"
2001: Bebauungsplan Nr.10, Ortsteil Löschenrod "Im Oberfeld"
1995: Bebauungsplan Nr.7, Ortsteil Löschenrod "Dorfmitte"
1995: Abrundungssatzung, Ortsteil Löschenrod "Bornwiese/ am Bornrain"
1993: Bebauungsplan Nr. 6, Ortsteil Löschenrod "Am Sportplatz"
1992: Bebauungsplan Nr.5, Ortsteil Löschenrod "Goldäcker"
1965: Bebauungsplan Nr.1, Ortsteil Löschenrod "Oberes Kirchfeld/ Unteres Kirchfeld/ Krautgarten"
2023: Bebauungsplan Nr. 14, OT Lütter "Kirschenweg - Südöstlicher Forstweg - 1.Änderung "
2022: Bebauungsplan Nr.19, Ortsteil Lütter "Seemich"
2020: Bebauungsplan Nr.16, Gemarkung Lütter Flurlage "Eichwäldchen"
2016: Bebauungsplan Nr.17, Ortsteil Lütter "Betzenwiesen"
2013: Bebauungsplan Nr.18, Gemarkung Lütter "Obere Hofwiesen"
2012: Außenbereichssatzung, Ortsteil Lütter "Am Leimenkauten"
2007: Bebauungsplan Nr.15, Ortsteil Lütter "Mühlfeld/ Stüttig"
2003: Bebauungsplan Nr.11, Ortsteil Lütter "Am Schießplatz"
2001: Bebauungsplan Nr.13, Ortsteil Lütter "Südlicher Forstweg"
2000: Bebauungsplan Nr.4a, Ortsteil Lütter "Beim Memloser Sauerbrunnen - zweite Änderung"
1998: Bebauungsplan Nr.9, Ortsteil Lütter "Oberbergäcker"
1996: Bebauungsplan Nr.10, Ortsteil Lütter "Schaftriftacker/ Untere Aue"
1994: Bebauungsplan Nr.4, Ortsteil Lütter "Beim Memloser Sauerbrunnen - erste Änderung"
1989: Bebauungsplan Nr. 5, Ortsteil Lütter "Der Märzacker"
1972: Bebauungsplan Nr.1, Ortsteil Lütter "Der Kirchhofsacker"
2024: Bebauungsplan Nr. 11, OT Rothemann, "Bereich zwischen Kerzeller Straße und Am Langen Rasen"
2005: Gestaltungssatzung, Ortsteil Rothemann, "Nordwestlich Kreuzbergstraße"
2005: Bebauungsplan Nr.8, Ortsteil Rothemann "Im Tiefenbornsgraben II. Bauabschnitt"
2005: Bebauungsplan Nr.1, Ortsteil Rothemann "Rippbergsteiler" - erste Änderung
2006: Gestaltungssatzung, Ortsteil Rothemann, "Rippbergsteiler"
2002: Bebauungsplan Nr.7, Ortsteil Rothemann "Im Tiefenbornsgraben"
2002: Bebauungsplan Nr.3, Ortsteil Rothemann "Die Toräcker" - zweite Änderung
1994: Bebauungsplan Nr.6, Ortsteil Rothemann "Die Steinhaucksäcker"
1979: Bebauungsplan Nr.5, Ortsteil Rothemann "An der Kerzeller Straße"
2024: Bebauungsplan Nr. 15, OT Rönshausen "Nördlicher Kernort"
2022: Bebauungsplan Nr. 13, OT Rönshausen "Am alten Sägewerk"
2022: Klarstellungssatzung, Ortsteil Rönshausen "In der Goldbach"
2018: Bebauungsplan Nr.9, Ortsteil Rönshausen "Auf der Eller"
2017: Bebauungsplan Nr.11, Ortsteil Rönshausen "Kornblumenweg - II. Bauabschnitt"
2010: Bebauungsplan Nr.12, Ortsteil Rönshausen "Am Straßenacker/ Am Strauch"
2004: Bebauungsplan Nr.6, Ortsteil Rönshausen "Auf der Liede"
2003: Bebauungsplan Nr.5, Ortsteil Rönshausen "Auf der Milse - erste Änderung"
2003: Bebauungsplan Nr. 8, Ortsteil Rönshausen, "Rhöngarten"
2003: Gestaltungssatzung, Ortsteil Rönshausen, "Rhöngarten"
2001: Bebauungsplan Nr. 7, Ortsteil Rönshausen, "Rosenweg - Bauabschnitt II"
2000: Bebauungsplan Nr.2, Ortsteil Rönshausen "Die Queräcker - erste Änderung"
1998: Abrundungssatzung, Ortsteil Rönshausen, "Stumpfstätterhütte"
1994: Bebauungsplan Nr. 4, Ortsteil Rönshausen, "Am Sportplatz"
1994: Bebauungsplan Nr. 3, Ortsteil Rönshausen, "Die Lache"
1993: Bebauungsplan Nr.2, Ortsteil Rönshausen "Die Queräcker"
1980: Bebauungsplan Nr.1, Ortsteil Rönshausen "Auf der Liede/ Am Strauch"
2023: Bebauungsplan Nr.8, Ortsteil Welkers, "Im Sölgenräth Süd" - zweite Änderung
2023: Bebauungsplan Nr.17, Ortsteil Welkers, Bereich "Waltgerstraße / Ortsmitte"
2022: Bebauungsplan Nr.5, Ortsteil Welkers, "Am Märzrasen" - vierte Änderung
2021: Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.8 "Im Sölgenrath Süd"
2021: Bebauungsplan Nr.16, Gemarkung Welkers, Flurlage "Munkefeld"
2011: Außenbereichssatzung, Gemarkung Welkers "Burkhardser Weg"
2010: Außenbereichssatzung, Gemarkung Welkers "Im Hainbuch"
2009: Bebauungsplan Nr.8, Ortsteil Welkers "Im Sölgenräth Süd" - erste Änderung
2008: Bebauungsplan Nr. 12, Ortsteil Welkers, "Am Straßenacker / Am Strauch" - erste Änderung
2005: Gestaltungssatzung, Ortsteil Welkers "Am Bornrain"
2005: Bebauungsplan Nr. 2a, Ortsteil Welkers "Am Märzrasen" - zweite Änderung
2004: Bebauungsplan Nr. 2, Ortsteil Welkers "Am Märzrasen" - zweite Änderung
2003: Bebauungsplan Nr.8, Ortsteil Welkers "Am Rhöngarten"
2001: Bebauungsplan Nr.3, Ortsteil Welkers "Am Steinacker" erste Änderung
2001: Bebauungsplan Nr.5, Ortsteil Welkers "Am Märzrasen" - erste Änderung
1998: Bebauungsplan Nr.14, Ortsteil Welkers "Bornfeld"
1993: Bebauungsplan Nr.11, Ortsteil Welkers "Am Kreuzacker"
1990: Bebauungsplan Nr.10, Ortsteil Welkers "In der Wolfskaute"
1973: Bebauungsplan Nr.7, Ortsteil Welkers "An der Wettersbach"
1971: Bebauungsplan Nr.4, Ortsteil Welkers "Am Bornfeld"
1969: Bebauungsplan Nr.1a, Ortsteil Welkers "Talstraße / Mühleller"
Der Flächennutzungsplan bildet die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde ab. Er wird von der Gemeinde erstellt und gibt in groben Zügen Auskunft über Bauflächen und Baugebiete sowie Verkehrs- und Grünflächen. Der Flächennutzungsplan entfaltet gegenüber dem Bürger keine unmittelbare Rechtswirkung.
Die Gemeinde Eichenzell ist bestrebt, zumindest einen Teil Ihres Energieverbrauchs über erneuerbare Energien vor Ort zu decken. Solar-Freiflächenanlagen können einen Beitrag dazu leisten, diesen Bedarf zu decken. Im Sinne des Klimaschutzes und der Energiewende steht die Gemeinde Eichenzell diesen Vorhaben nicht entgegen. Da die Anfragen zur Realisierung großflächiger und auch privater Solar-Freiflächenanlagen zugenommen haben, ist die Gemeinde Eichenzell bestrebt, diese Entwicklung möglichst umweltschonend und ausgleichend zu steuern. Ein Kriterienkatalog soll dabei die Abwägung zwischen Bodenverbrauch, Landschaftsbild, Landwirtschaft, Mensch und Tier erleichtern. Zudem sollen einzelne Flächen dauerhaft von einer Projektierung ausgeschlossen werden, um einen Ausgleich zwischen Bodenschutz, Naturschutz und Klimaschutz zu gewährleisten.
2022: Solarrichtlinie der Gemeinde Eichenzell
2022: Raumwiderstandskarte zur Solarrichtlinie
Ein Landschaftsplan stellt den Zustand von Natur und Landschaft dar und bewertet ihn anhand fachlich begründeter Kriterien. Aus den so erhaltenen Daten stellt er für einzelne Teilbereiche Leitbilder und Entwicklungsziele auf, aus denen landschaftspflegerische Maßnahmen für das Untersuchungsgebiet abgeleitet werden.
Die Karten des Landschaftsplans der Gemeinde Eichenzell liegen mit Bearbeitungsstand von 2014/2015 vor. Alle Änderungen, die nach diesem Zeitpunkt eingetreten sind, werden in den Karten nicht dargestellt.
Karte 02: Potentielle natürliche Vegetation
Karte 07: Biotoptypen-Bewertung
NEU im BürgerGIS: Bebauungspläne und Flächennutzungsplan
Im Geo-Informations-System für Bürger können Sie die Bebauungspläne sowie den Flächennutzugnsplan online als PDF abrufen.
Um sich Ihren gewünschten Bebauungsplan abzurufen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Anleitung
Sollten weitere Rückfragen bestehen, steht Ihnen der angezeigte Sachbearbeiter natürlich gerne zur Verfügung.