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Die Gemeinde Eichenzell verfolgt das Ziel, möglichst außerhalb der geschlossenen Ortslagen Mobilfunksendeanlagen errichten zu lassen.
Bei der Errichtung von Mobilfunksendeanlagen soll die Minimierung der Strahlenbelastung im Rahmen der technischen Möglichkeiten unter Berücksichtigung einer hinreichenden Mobilfunkversorgungsqualität im Vordergrund stehen.
Der Gemeinde Eichenzell geht es dabei um einen Ausgleich zwischen dem aus Artikel 87 f des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland abgeleiteten Anspruchs der Mobilfunkbetreiber, flächendeckend eine angemessene und ausreichende Dienstleistung im Telekommunikationsbereich, also auch Mobilfunk (sog. Versorgungsauftrag) und den Interessen der Bürger auf Versorgung mit Mobilfunkdienstleistungen einerseits, aber auch Gesundheitsschutzes andererseits und den Interessen der Gemeinde auf eine ausreichende und angemessene Telekommunikationsversorgung einerseits und ein dem Ordnungsrecht der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Hessen sowie der Gemeinde Eichenzell entsprechenden Ausgestaltung dieser Versorgungsdienstleistung Rechnung zu tragen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eichenzell hat deshalb Leitlinien zur Standortplanung von Mobilfunkanlagen beschlossen, die Sie im nachfolgenden PDF-Dokument nachlesen können.