Bauleitplanung der Gemeinde Eichenzell
Bebauungsplan Nr. 13, Ortsteil Kerzell “Eichendorffstraße“
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
Die Gemeinde Eichenzell hat in Ihrer Sitzung am 19.09.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 13, OT Kerzell „Eichendorffstraße“ gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nach den Vorgaben des Baugesetzbuches öffentlich auszulegen.
Verfahrensart und Planungsziel:
Der Bebauungsplan Nr. 13, OT Kerzell „Eichendorffstraße“ wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird verzichtet und von der frühzeitigen Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Für den gesamten Geltungsbereich gibt es einen rechtskräftigen Bebauungsplan aus dem Jahr 1968. Dessen Festsetzungen entsprechen in Teilen nicht mehr dem baulichen Standard. Die jeweiligen Festsetzungen sind zum Teil nicht mehr dazu geeignet, die städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB sinnvoll zu regeln. Gemeinde haben gemäß § 1 Abs. 3 BauGB Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass in den älteren Baugebieten aus den 50er und 60er Jahren aufgrund des Generationenwechselns eine Modernisierungstendenz eindeutig erkennbar ist. Eine zeitgemäße Modernisierung, die auch dem Gedanken der Nachverdichtung entgegenkommt, ist auf Grund einzelner Festsetzungen des Bebauungsplans nicht möglich. Dies betrifft insbesondere die nicht mehr zeitgemäßen Festsetzungen zu Firstrichtung, Eingeschossigkeit, Nebengebäuden und Garagen, den geforderten Stellplatznachweis sowie die Mindestgröße der Baugrundstücke.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 13 beabsichtigt die Gemeinde Eichenzell die städtebauliche Situation in diesem Teil des Ortes Kerzell zu modernisieren und die bauliche Entwicklung in diesem Bereich in Teilen neu zu ordnen. Das Plangebiet weist eine mittlere Bebauungsdichte mit einem Anteil an unbebauten Grundstücken und einem Anteil privater Gärten auf.
Ziel des Bebauungsplans ist es, hier ein allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 Baunutzungsverordnung zu etablieren, um so eine spätere Bebauung/Modernisierung zu erleichtern und planungsrechtlich zu sichern. Zudem sollen die veralteten und nicht mehr anwendbaren Festsetzungen durch neue, angepasst Festsetzungen ersetzt werden.
Plangebiet:
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 16.900 m² und umfasst die Grundstücke Gemarkung Kerzell
Flur 5:
- Flst. 69/1 (Sebastianstraße/teilweise), 70/3, 70/4, 7/10 (Eichendorffstraße), 123/9, 9/14, 9/13, 9/11, 9/8, 9/4, 9/5, 8/4, 7/7, 8/5, 8/2, 8/3, 7/1, 7/2, 7/9, 6/10, 6/4, 6/5, 6/8, 6/9
Der Geltungsbereich umfasst einen Teil der Sebastianstraße nördlich des Kindergartens bis zur Kreuzung Sebastianstraße/Hanauer Straße sowie die daran östlich angrenzende Wohnbebauung im Bereich der Eichendorffstraße. Der Geltungsbereich wird südlich durch die nördliche Grundstücksgrenze des Kindergartens und östlich durch die westliche Grenze der Bahngleise begrenzt. Im nördlichen Bereich wird der Geltungsbereich durch die südliche Flurstücksgrenze der Hanauer Straße begrenzt.
Einsichtnahme:
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 13, Ortsteil Kerzell „Eichendorffstraße“ liegt einschließlich der Begründung vom
28.10.2024 bis einschließlich 30.11.2024
im Treppenhaus der Gemeindeverwaltung Eichenzell, Bauverwaltung, Schlossgasse 7 A, 36124 Eichenzell, während der nachfolgend genannten Dienststunden öffentlich aus:
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
Montag, Dienstag und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Mittwoch von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr.
Bei Bedarf ist mit Terminvereinbarung eine Einsichtnahme auch außerhalb der Sprechzeiten möglich. Terminvereinbarung unter Tel.-Nr. 06659/979-64.
Während der Beteiligungsfrist hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die anstehende Planung, insbesondere ihre Ziele, Zwecke und Auswirkungen zu informieren, die Planung mit dem zuständigen Mitarbeiter zu erörtern und sich dazu mündlich oder schriftlich zu äußern; wünscht ein Bürger die Protokollierung seiner Äußerung, so kann dies geschehen. Auch interessierte Kinder oder Jugendliche sind aufgefordert, sich zu den Planungen zu äußern.
Im betreffenden Zeitraum können von jedermann Stellungnahmen auch per E-Mail bei der Gemeinde Eichenzell (bauleitplanung@eichenzell.de) unter Angabe des Betreffs „BPlan Nr. 13, Kerzell“ vorgebracht werden.
Umweltrelevante Informationen:
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind die folgenden umweltbezogenen Informationen:
- Landschaftsplan der Gemeinde Eichenzell von 2015
- Flächennutzungsplan der Gemeinde Eichenzell
Online-Beteiligung:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die weiteren Unterlagen können auch auf der Seite der Gemeinde Eichenzell unter: https://eichenzell.de, Kategorie „Bauen und Wohnen“, Unterpunkt „Bauplanung“ eingesehen und heruntergeladen werden. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter: https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan/gemeinden-von-a-bis-z.
Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Eichenzell deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 6 BauGB).
Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Unterlagen
Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 13, OT Kerzell "Eichendorffstraße"
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 13, OT Kerzell "Eichendorffstraße"
Amtliche Benachrichtigung Eichenzeller Nachrichten Nr. 43/2024
Infoblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“